Weiterbildung Fachapotheker/Fachapothekerin in Offizinpharmazie

Apothekerinnen und Apotheker benötigen zur Erlangung der Bewilligung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung und zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) seit 1. Januar 2018 einen eidgenössischen Weiterbildungstitel (Art. 36 MedBG).

Grundlagen und Reglemente

Die Weiterbildung zur Erlangung des Fachapothekertitels in Offizinpharmazie ist eine strukturierte, kontrollierte, berufsbegleitende Weiterbildung in einer als Weiterbildungsstätte anerkannten Offizinapotheke und unter der Verantwortung einer als Weiterbildnerin anerkannten Apothekerin oder eines als Weiterbildner anerkannten Apothekers. Die Weiterbildung dauert 2 bis 5 Jahre.

Die Weiterbildung in Offizinpharmazie ermöglicht über Theorie- und Praxismodule das Erlangen von spezifischen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zur zukünftigen unabhängigen und eigenverantwortlichen Ausübung der Tätigkeit als Offizinapotheker/in. Zudem befähigt sie die Offizinapotheker/innen, entsprechend den aktuellen Regeln der pharmazeutischen und medizinischen Wissenschaft zu handeln und zukünftige Entwicklungen zu antizipieren.

Anmeldung zur Weiterbildung

Die Weiterbildung in Offizinpharmazie wird über die Bildungsplattform FPH Offizin organisiert. Nach dem Login auf der Bildungsplattform FPH können Sie sich für die Weiterbildung anmelden und Ihre Fortschritte laufend verfolgen.

Auf der Bildungsplattform können Sie ein Konto als Apothekerin oder Apotheker anlegen, indem Sie auf «Registrieren» klicken. Dazu brauchen Sie Ihre persönliche FPH-Nummer. 

Während der Weiterbildung

Während der Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, praktische Aufgabenstellungen im Rahmen der Offizintätigkeit umzusetzen, sogenannte Praxisarbeiten. Die FPH Offzin stellt eine Sammlung an Praxisarbeitsaufträgen zur Verfügung. Weiter können auch Praxisarbeiten von Veranstaltern oder individuelle Praxisarbeiten durchgeführt werden. Anträge für individuelle Praxisarbeiten können direkt über die Bildungsplattform eingereicht werden.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzliche Punkte an die Weiterbildung anrechnen zu lassen für Weiterbildungsperioden und Veranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Antragsformularen.

Informationen für die Weiterbildner/innen und Weiterbildungsstätten

Wenn Sie eine Apothekerin oder einen Apotheker während der Weiterbildung begleiten, vermitteln Sie Ihr Wissen und tragen dazu bei, die Zukunft des Berufsstands zu sichern. Im Gegenzug profitieren Sie von aktuellen Kenntnissen, die die Weiterzubildenden mitbringen. Sie können so bis zu 100 FPH-Weiterbildungspunkte pro Jahr erzielen.

Im Rahmen der Betreuung des Weiterzubildenden durch die Weiterbildnerin oder den Weiterbildner muss mindestens 1-mal jährlich ein Beurteilungsgespräch zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildner/in geführt werden. Dieses kann direkt über die Bildungsplattform dokumentiert werden.

Wechsel des Weiterbildners/der Weiterbildnerin und/oder der Weiterbildungsstätte

Ein Antrag auf Wechsel kann direkt über die Bildungsplattform vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel VOR dem Datum des eigentlichen Wechsels beantragt werden muss, damit die Offizintätigkeit ohne Unterbruch an die Weiterbildung angerechnet werden kann. Der oder die neue Weiterbildner/in und/oder die Weiterbildungsstätte müssen wie bei der Anmeldung zur Weiterbildung anerkannt werden.

ACHTUNG: Bis zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt des Wechsels Ihres aktuellen Weiterbildners oder Ihrer aktuellen Weiterbildnerin müssen sämtliche noch zu führenden Beurteilungsgespräche und offenen Praxisarbeiten abgeschlossen sein. Nach dem vollzogenen Wechsel ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich und sämtliche erfasste Informationen verfallen.

Schlussprüfung Weiterbildung

Wenn alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Schlussprüfung erfüllt sind, so kann sich der oder die Weiterzubildende über die Bildungsplattform zur Schlussprüfung anmelden. Als Inhalt, der an der Schlussprüfung geprüft werden kann, gelten die im Lernzielkatalog unter Rolle 1 aufgeführten Kompetenzziele und sämtliche dazugehörigen Lernziele. Die Schlussprüfung wird zweimal jährlich durchgeführt, die Prüfungsdaten werden mindestens 6 Monate im Voraus kommuniziert, inklusive dem jeweiligen Anmeldeschluss. Die Schlussprüfung kann auf Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden.

Ausnahme: Weiterzubildende, welche die geforderten 584 Tage Offizintätigkeit sowie die 2 Jahre Weiterbildungsdauer (beide Bedingungen sind untrennbar miteinander verbunden) erst zwischen Anmeldeschluss und Prüfung erfüllen, haben die Möglichkeit einen kostenpflichtigen schriftlichen Antrag auf Zulassung zu stellen. Die Anträge sind per E-Mail bis spätestens zum Anmeldeschluss an die Prüfungskommission (schlusspruefung-examenfinal@fphch.org) zu richten.»

Wann: Samstag, 23. November 2024 von 09:00 bis 12:30 Uhr

Wo: Fabrikstrasse 6, 3012 Bern (Räumlichkeiten der Universität Bern)

Inhalt: 100 Multiple Choice Fragen zu den Lernzielen der Rolle 1, Hilfsmittel sind keine erlaubt.

Anmeldeschluss: Freitag, 18. Oktober 2024

Die Anmeldung erfolgt via Bildungsplattform, eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung können Sie unserem Leitfaden entnehmen.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldefrist per Post zugestellt.

Prüfungseinsicht für Personen, die die Prüfung vom 23.11.2024 nicht bestanden haben:

Donnerstag, 19. Dezember 2024 (Reservedatum: Mittwoch, 18. Dezember 2024)

Diplomiertenanlass: Datum noch nicht festgelegt

Wann: Samstag, 12. April 2025 von 09:00 bis 12:30 Uhr

Wo: Fabrikstrasse 6, 3012 Bern (Räumlichkeiten der Universität Bern)

Inhalt: 100 Multiple Choice Fragen zu den Lernzielen der Rolle 1, Hilfsmittel sind keine erlaubt.

Anmeldeschluss: Freitag, 07. März 2025

Die Anmeldung erfolgt via Bildungsplattform, eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung können Sie unserem Leitfaden entnehmen.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldefrist per Post zugestellt.

Prüfungseinsicht für Personen, die die Prüfung vom 12.04.2025 nicht bestanden haben:

Mittwoch, 14. Mai 2025 (Reservedatum: Dienstag, 13. Mai 2025)

Diplomiertenanlass: Datum noch nicht festgelegt

Self-Assessment/Selbsteinschätzung

Über untenstehenden Link gelangen Sie zu einem Self-Assessment mit 14 beispielhaften Prüfungsfragen aus früheren Prüfungen (diese Fragen werden in künftigen Prüfungen nicht mehr verwendet). Somit haben Sie die Möglichkeit, einen Einblick zu erhalten, wie die Schlussprüfung aussehen wird und welche Art von Fragen gestellt werden (Typ A und K Fragen). Das Self-Assessment kann beliebig oft wiederholt werden.

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Sekretariat FPH Offizin

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne jederzeit zur Verfügung.

Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.