Weiterbildung Fachapotheker/Fachapothekerin in Offizinpharmazie

Apothekerinnen und Apotheker benötigen zur Erlangung der Bewilligung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung und zur Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) seit 1. Januar 2018 einen eidgenössischen Weiterbildungstitel (Art. 36 MedBG).

Grundlagen und Reglemente

Die Weiterbildung zur Erlangung des Fachapothekertitels in Offizinpharmazie ist eine strukturierte, kontrollierte, berufsbegleitende Weiterbildung in einer als Weiterbildungsstätte anerkannten Offizinapotheke und unter der Verantwortung einer als Weiterbildnerin anerkannten Apothekerin oder eines als Weiterbildner anerkannten Apothekers. Die Weiterbildung dauert 2 bis 5 Jahre.

Die Weiterbildung in Offizinpharmazie ermöglicht über Theorie- und Praxismodule das Erlangen von spezifischen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung zur zukünftigen unabhängigen und eigenverantwortlichen Ausübung der Tätigkeit als Offizinapotheker/in. Zudem befähigt sie die Offizinapotheker/innen, entsprechend den aktuellen Regeln der pharmazeutischen und medizinischen Wissenschaft zu handeln und zukünftige Entwicklungen zu antizipieren.

Anmeldung zur Weiterbildung

Die Weiterbildung in Offizinpharmazie wird über die Bildungsplattform FPH Offizin organisiert. Nach dem Login auf der Bildungsplattform FPH können Sie sich für die Weiterbildung anmelden und Ihre Fortschritte laufend verfolgen.

Auf der Bildungsplattform können Sie ein Konto als Apothekerin oder Apotheker anlegen, indem Sie auf «Registrieren» klicken. Dazu brauchen Sie Ihre persönliche FPH-Nummer. 

Während der Weiterbildung

Während der Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, praktische Aufgabenstellungen im Rahmen der Offizintätigkeit umzusetzen, sogenannte Praxisarbeiten. Die FPH Offzin stellt eine Sammlung an Praxisarbeitsaufträgen zur Verfügung. Weiter können auch Praxisarbeiten von Veranstaltern oder individuelle Praxisarbeiten durchgeführt werden. Anträge für individuelle Praxisarbeiten können direkt über die Bildungsplattform eingereicht werden.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzliche Punkte an die Weiterbildung anrechnen zu lassen für Weiterbildungsperioden und Veranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Antragsformularen.

Informationen für die Weiterbildner/innen und Weiterbildungsstätten

Wenn Sie eine Apothekerin oder einen Apotheker während der Weiterbildung begleiten, vermitteln Sie Ihr Wissen und tragen dazu bei, die Zukunft des Berufsstands zu sichern. Im Gegenzug profitieren Sie von aktuellen Kenntnissen, die die Weiterzubildenden mitbringen. Sie können so bis zu 100 FPH-Weiterbildungspunkte pro Jahr erzielen.

Im Rahmen der Betreuung des Weiterzubildenden durch die Weiterbildnerin oder den Weiterbildner muss mindestens einmal jährlich ein Beurteilungsgespräch zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildner/in geführt werden. Dieses kann direkt über die Bildungsplattform dokumentiert werden.

Wechsel des Weiterbildners/der Weiterbildnerin und/oder der Weiterbildungsstätte

Ein Antrag auf Wechsel kann direkt über die Bildungsplattform vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel VOR dem Datum des eigentlichen Wechsels beantragt werden muss, damit die Offizintätigkeit ohne Unterbruch an die Weiterbildung angerechnet werden kann. Der oder die neue Weiterbildner/in und/oder die Weiterbildungsstätte müssen wie bei der Anmeldung zur Weiterbildung anerkannt werden.

ACHTUNG: Bis zum von Ihnen angegebenen Zeitpunkt des Wechsels Ihres aktuellen Weiterbildners oder Ihrer aktuellen Weiterbildnerin müssen sämtliche noch zu führenden Beurteilungsgespräche und offenen Praxisarbeiten abgeschlossen sein. Nach dem vollzogenen Wechsel ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich und sämtliche erfasste Informationen verfallen.

Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie (im Sinne der Schlussprüfung gem. MedBG)

Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie erfüllt, kann sich der oder die Weiterzubildende ab dem 05.01.2026 über die Bildungsplattform zur Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie anmelden. Ab 01.01.2026 sind die Voraussetzungen gemäss teilrevidiertem Weiterbildungsprogramm:

  • Das FPH-Punktesoll der Rolle 1 ist gemäss Lernzielkatalog erfüllt.
  • Die erforderlichen Kompetenznachweise liegen vor.
  • Der Anmeldeschluss zur nächstmöglichen Fachapothekerprüfung wird eingehalten.
  • Die Weiterbildungsdauer von 5 Jahren ist nicht überschritten.

Als Inhalt, der an der Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie geprüft werden kann, gelten die im Lernzielkatalog unter Rolle 1 aufgeführten Kompetenzziele und sämtliche dazugehörigen Lernziele. 

Die Fachapothekerprüfung wird zweimal jährlich durchgeführt, die Prüfungsdaten werden mindestens 6 Monate im Voraus kommuniziert, inklusive dem jeweiligen Anmeldeschluss. 

Bei einer aussergewöhnlich hohen Anzahl an Anmeldungen für die Fachapothekerprüfung haben Teilnehmende den Vorrang, die mit der Prüfung ihre Weiterbildung abschliessen. 

Die Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie kann auf Deutsch, Französisch oder Italienisch absolviert werden.

Wann: Samstag, 22. November 2025 von 09:00 bis 12:30 Uhr

Wo: Fabrikstrasse 6, 3012 Bern (Räumlichkeiten der Universität Bern)

Inhalt: 100 Multiple Choice Fragen zu den Lernzielen der Rolle 1, Hilfsmittel sind keine erlaubt.

Anmeldeschluss: Freitag, 17. Oktober 2025

Die Anmeldung erfolgt via Bildungsplattform, eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung können Sie unserem Leitfaden entnehmen.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldefrist per Post zugestellt.

Prüfungseinsicht für Personen, die die Prüfung vom 22. November 2025 nicht bestanden haben:

Donnerstag, 18. Dezember 2025 (Reservedatum: Mittwoch, 17. Dezember 2025)

Wann: Samstag, 11. April 2026 von 09:00 bis 12:30 Uhr

Wo: Fabrikstrasse 6, 3012 Bern (Räumlichkeiten der Universität Bern)

Inhalt: 100 Multiple Choice Fragen zu den Lernzielen der Rolle 1, Hilfsmittel sind keine erlaubt.

Anmeldeschluss: Montag, 2. März 2026

Die Anmeldung erfolgt via Bildungsplattform, eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Anmeldung können Sie unserem Leitfaden entnehmen.

Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach der Anmeldefrist per Post zugestellt.

Prüfungseinsicht für Personen, die die Prüfung vom 11. April 2026 nicht bestanden haben:

Die Daten werden noch bekannt gegeben.

Die FPH Offizin distanziert sich ausdrücklich von zum Verkauf angebotenen Büchern zur Prüfungsvorbereitung und übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt und Qualität. 

Beispielfragen Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie

Über untenstehenden Link gelangen Sie zu 25 beispielhaften Prüfungsfragen aus früheren Prüfungen (diese Fragen werden in künftigen Prüfungen nicht mehr verwendet). Somit haben Sie die Möglichkeit, einen Einblick zu erhalten, wie die Fachapothekerprüfung aussehen wird und welche Art von Fragen gestellt werden (Typ A und K Fragen). Diese Selbsteinschätzung kann beliebig oft wiederholt werden.

Antrag auf Titelerteilung Fachapotheker/in in Offizinpharmazie

Sind die Voraussetzungen für den Antrag auf Titelerteilung Fachapotheker/in in Offizinpharmazie gemäss Weiterbildungsprogramm erfüllt, kann der oder die Weiterzubildende den Antrag über die Bildungsplattform stellen. 

Folgende Nachweise sind für das Beantragen des eidgenössischen Titels «Fachapotheker/in in Offizinpharmazie» erforderlich:

  • nachgewiesene Offizintätigkeit von mindestens 584 Tagen
  • Mindestweiterbildungsdauer von 2 Jahren
  • erforderliche Beurteilungsgespräche
  • erfolgreich absolvierte Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie
  • Abschluss der Rollen 2-7
  • maximal 40 Tage Selbststudium

Zu welchem Zeitpunkt kann der Titel «Fachapotheker/in in Offizinpharmazie» beantragen werden:

  • Frühestens nach Erreichen der 2 Jahre Weiterbildungsdauer
  • Spätestens vor Beendigung der 5 Weiterbildungsjahren
  • In Ausnahmefällen 6 Jahre, siehe Weiterbildungsprogramm unter «Bestehen der Fachapothekerprüfung»

Kontaktieren Sie uns!


Sekretariat FPH Offizin

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.