Pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens
Grundlagen und Reglemente
Das Fähigkeitsprogramm FPH Pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens erlaubt es, das nötige spezifische Wissen zu erlangen, um eine Institution des Gesundheitswesens pharmazeutisch zu betreuen, und bietet eine Grundlage für eine bessere Zusammenarbeit mit Ärzteschaft, Pflegepersonal, Gesundheitsbehörden und Versicherungen im Rahmen einer Institution. Die pharmazeutische Betreuung kann ausgeübt werden in Alters- und Pflegeheimen (APH) sowie in Behindertenheimen, Gefängnissen usw.

Anträge auf Vergabe des Fähigkeitsausweises FPH Pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens werden mithilfe des untenstehenden Antragsformulars gestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Fähigkeitsprogramm FPH Pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens.
Information: Die im Rahmen des Projekts Simple ID im Jahr 2025 durchgeführten Qualitätszirkel werden von der FPH Offizin anerkannt. Apothekerinnen und Apotheker, die der Fortbildungspflicht des Fähigkeitsausweises FPH Pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens unterliegen, können ihren Antrag auf Anerkennung kostenlos einreichen. Der Antrag muss bis Ende März 2026 per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: fa-cc@fphch.org, zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formular: https://fphch.org/de/media/133
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Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.