FAQ

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Falls Sie hier keine Antwort zu Ihrem Anliegen finden, können Sie sich jederzeit via Kontaktformular bei uns melden.

Bildungsplattform

Den Veranstaltungskalender finden Sie neu als Register auf der Bildungsplattform. Bitte melden Sie sich dafür als Apotheker oder Bildungsanbieter an.

Auf der Loginseite der Bildungsplattform haben Sie die Möglichkeit, das Passwort zurückzusetzen. Klicken Sie dafür auf die Schaltfläche "Passwort vergessen", tragen Sie Ihre E-Mail oder Ihren Benutzernamen ein und klicken Sie dann auf "Passwort anfordern". Sie werden innerhalb weniger Minuten eine E-Mail mit einem neuen Passwort erhalten (überprüfen Sie den Spam-Ordner). Um das Passwort zu aktivieren, müssen Sie diesen via mitgesendetem Link aktivieren. Bitte beachten Sie, dass dies nur innerhalb der ersten zwei Stunden nach Erhalt des Mails möglich ist. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie das Passwort ändern, indem Sie auf den Pfeil neben Ihrem Benutzernamen klicken.

Wenn Sie Ihren Benutzernamen vergessen haben, senden Sie uns eine E-Mail an info@fphch.org mit Ihrem Namen, Vornamen und Ihrer FPH-Nummer.

Klicken Sie auf der Loginseite der Bildungsplattform FPH auf "Als Apothekerin/Apotheker anmelden". Wenn Sie noch keine persönliche FPH-Nummer haben, können Sie hier eine beantragen.

Dies tritt auf, wenn Sie fünfmal hintereinander erfolglos versucht haben, sich einzuloggen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fphch.org, damit wir Ihr Konto reaktivieren können.

Adressänderungen dürfen wir leider nur schriftlich entgegennehmen. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fphch.org und teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit, damit wir diese anpassen können.

Alle Informationen finden Sie unter dem Reiter Fortbildung > Elektronische Dossierführung.

Weiterbildung

Siehe Art. 3 im Weiterbildungsprogramm Fachapotheker in Offizinpharmazie (WBP).

Bitte beachten Sie, dass auch der/die Weiterbildner/in die Anmeldung auf der Bildungsplattform FPH kontrollieren und freigeben müssen, um die Anmeldung abzuschliessen.

Gewisse Teile daraus können unter gewissen Bedingungen auf kostenpflichtigen Antrag angerechnet werden. Für die Anrechnung einer ausländischen Ausbildung gilt: 

  • Die Person verfügt über ein eidgenössisches Apothekerdiplom oder ein formell anerkanntes ausländisches Diplom. 
  • Bei Weiterbildungsgängen im Ausland (EU/EFTA) muss es sich um einen staatlich geregelten Bildungsgang handeln, der zu einem staatlich verliehenen Weiterbildungstitel führt.
  • Dauer und Inhalt der Weiterbildung im Ausland müssen der Dauer und dem Inhalt der Weiterbildung in der Schweiz entsprechen. 
  • Personen mit ausländischen Weiterbildungstiteln müssen einen Kompetenznachweis in den Bereichen Impfen und Anamnese erbringen.
  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie während eines Jahres (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) in einer Offizin in der Schweiz gearbeitet haben. 
  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie eine mindestens einjährige Weiterbildung in der Schweiz absolviert haben.

Apotheker und Apothekerinnen können den eidg. Weiterbildungstitel Fachapotheker in Offizinpharmazie sowie verschiedene Fähigkeitsausweise FPH erlangen. 

Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik Fähigkeitsausweise FPH.

Nein, bereits geleistete Offizintätigkeit vor dem Start der Weiterbildung kann leider nicht angerechnet werden.

Bereits besuchte Bildungsangebote können mittels Antrag auf nachträgliche Anrechnung von Veranstaltungen und Weiterbildungen an die Weiterbildung angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag gemäss Gebührenordnung (GBO) kostenpflichtig ist. 

Zeitgleich dürfen die Weiterbildner/innen maximal drei Weiterzubildende betreuen.

In der vorgeschriebenen Mindestdauer der gesamten Weiterbildungszeit sind die gesetzlichen Ferien inbegriffen. Ebenfalls inbegriffen sind Abwesenheiten infolge von zum Beispiel Militärdienst und Krankheit, soweit sie anteilsmässig 8 Wochen pro Jahr nicht überschreiten und Abwesenheiten infolge Mutterschaftsurlaub soweit sie anteilsmässig 14 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Länger dauernde Abwesenheiten sind nachzuholen. Die entsprechende Anzahl Tage über 8 respektiv 14 Wochen werden dem theoretischen spätesten Enddatum entsprechend angehängt.

Bereits erlangte Fähigkeitsausweise können mittels Antrag auf nachträgliche Anrechnung von Veranstaltungen und Weiterbildungen an die Weiterbildung angerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag gemäss Gebührenordnung (GBO) kostenpflichtig ist. 

Anstellungen müssen selbständig auf der Bildungsplattform FPH erfasst werden, damit die Weiterbildungstage gezählt werden können. Am Ende einer Anstellung muss die Offizintätigkeit anhand einer Arbeitsbestätigung auf der Bildungsplattform abgeschlossen werden, damit die Arbeitstage validiert werden können.

Schlussprüfung Weiterbildung

Sie können ein Gesuch auf ausserordentliche Zulassung stellen. Siehe Rubrik Weiterbildung > Schlussprüfung.

Die Prüfung besteht aus ungefähr 100 Multiple Choice Fragen zu den Lernzielen der Rolle 1 gemäss Anhang IV des Weiterbildungsprogramms.

Ja, die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. 

Die Durchfallquote variiert von Prüfung zu Prüfung, da die einzelnen Prüfungen jeweils individuell statistisch ausgewertet werden. Erfahrungsgemäss liegt die Durchfallquote bei 10 bis 15%.

Den Weiterzubildenden steht ein Self-Assessment mit 14 beispielhaften Prüfungsfragen zur Verfügung, um einen Eindruck vom Aufbau und Stil der Prüfung zu erhalten. Die Arbeitserfahrung aus der Offizin sollen die nötigen Grundlagen für die praxisorientierte Schlussprüfung geben.

  • Prüfungsresultat: innerhalb drei Wochen nach der Prüfung
  • Diplom nach Herbstprüfung - innerhalb 6 Wochen per Post
  • Diplom nach Frühjahresprüfung - Übergabe am Diplomiertenanlass im Juni. (Personen, die nicht teilnehmen können, erhalten das Diplom unmittelbar danach per Post.)

Den Entscheid erhalten Sie innerhalb von 10 Tage nach der Anmeldefrist.

Pro Jahr werden zwei Prüfungen angeboten (in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst), die Daten werden frühzeitig unter dem Register Weiterbildung publiziert.

Die Prüfung kann auf Deutsch, Französisch oder Italienisch absolviert werden.

Es darf ein eigenes Dictionnaire in gedruckter Form mitgebracht werden (digitale Hilfsmittel sind nicht erlaubt). Eine Auswahl an weiteren Dictionnaires werden im Prüfungsraum zur Verfügung gestellt. Weitere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Ja, die Anmeldung zur nächsten Prüfung erfolgt automatisch. Sollten Sie am nächsten Prüfungstermin verhindert sein, so bitten wir Sie, sich frühzeitig via Mail an schlusspruefung-examenfinal@fphch.org bei uns zu melden.

Fähigkeitsausweise FPH

BLS-AED-Kurse werden teilweise von externen Organisationen akkreditiert und werden nicht immer automatisch auf der Bildungsplattform registriert. Wenn Sie feststellen, dass ein BLS-AED-Kurs nicht in Ihrem Dossier vorhanden ist, können Sie uns die Kursbescheinigung schicken und wir können den Kurs manuell eintragen.

Die Kosten für einen Fähigkeitsausweis FPH variieren je nach den besuchten Bildungsangeboten, den Bildungsanbietern, die diese Angebote durchführen, dem Umfang der Weiterbildung usw. Die Kosten für Anträge bei der FPH Offizin sind in der Gebührenordnung (GBO) aufgeführt. 

Alle Informationen zu den Preisen der Bildungsangebote finden Sie auf den Webseiten der Bildungsanbieter.

Für jeden Wunsch nach Wiedererlangung des Nutzungsrechts eines FPH Fähigkeitsausweises muss ein Antrag an die FPH Offizin gestellt werden. Die Gebühr für diesen Antrag wird gemäss der Gebührenordnung (GBO) für die Weiter- und Fortbildung erhoben. 

Wird ein Antrag für den Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme innerhalb der ersten 5 Jahre nach dessen Entzug gestellt, müssen in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren 100 FPH-Punkte im Bereich Impfung und Blutentnahme erreicht werden, wovon 50 FPH-Punkte mit einem SRC-akkreditierten BLS-AED-Komplettkurs (Generic Provider) erreicht werden.

Die Fähigkeitsausweise FPH ermöglichen es Apothekerinnen und Apothekern, neue Kompetenzen zu erwerben, die in der universitären Ausbildung nicht vermittelt wurden. Gewisse Fähigkeitsausweise sind auch Voraussetzung für die Erteilung bestimmter Bewilligungen (z.B. Impfbewilligung).

Nach Erhalt des Fähigkeitsausweises wird dieser im Medizinalberuferegister angezeigt.

  1. Informieren Sie sich über das Programm des Fähigkeitsausweises FPH.
  2. Besuchen Sie die verschiedenen Veranstaltungen, die für den Erwerb des Fähigkeitsausweises erforderlich sind, und bewahren Sie die Teilnahmebestätigungen auf.
  3. Reichen Sie Ihren Antrag bei der FPH Offizin über die Bildungsplattform FPH (Anamnese in der Grundversorgung und Impfen und Blutentnahmen) oder über das Antragsformular (Konsiliarapotheker für die ambulante Medikamentenverschreibung und Pharmazeutische Betreuung von Institutionen im Gesundheitswesen) mit den Teilnahmebestätigungen ein.

Alle akkreditierten Angebote finden Sie auf der Bildungsplattform FPH unter der Rubrik "Veranstaltungskalender". 

Wählen Sie anschliessend in der Suche das gewünschte Fähigkeitsprogramm FPH aus und markieren Sie das Feld "Weiterbildung", wenn Sie das Zertifikat erwerben möchten.

Alle drei Jahre müssen mindestens 25 FPH-Punkte in den Bereichen Impfen und Blutentnahme erreicht werden. 

Sobald Sie alle Kurselemente absolviert haben, können Sie dieses Formular ausfüllen und uns ausgefüllt per E-Mail an fa-cc@fphch.org oder per Post zusenden.

Sobald Sie alle Kurselemente absolviert haben, können Sie dieses Formular ausfüllen und uns ausgefüllt per E-Mail an fa-cc@fphch.org oder per Post zusenden.

Das BLS-AED SRC Zertifikat wird von der FPH Offizin im Rahmen der Fortbildungskontrolle des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme nicht mehr kontrolliert.

Es ist in der Verantwortung jedes/r Apothekers/in, mit FA Impfen und Blutentnahme, alle zwei Jahre den Refresherkurs zu absolvieren. Das Kurs-Zerifikat BLS AED SRC ist genau 2 Jahre gültig.

Eine Anmeldung für den Erwerb eines Fähigkeitsausweises FPH Offizin ist nicht erforderlich. Sobald Sie alle Kurselemente besucht haben, können Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten einreichen.

Fortbildung

Damit die Bildungsangebote ins Fortbildungsdossier angerechnet werden können, müssen diese durch die FPH Offizin akkreditiert sein. Alle akkreditierten Bildungsangebote finden Sie auf der Bildungsplattform FPH unter der Rubrik "Veranstaltungskalender". Dort haben Sie die Möglichkeit, nach den für Sie relevanten Kriterien zu suchen (Daten, Sprache, Fortbildungsprogramm, Anzahl FPH-Punkte usw.).

Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines privatrechtlichen Fachapothekertitels unterliegen der Fortbildungspflicht gemäss Art. 11 der Fortbildungsordnung des Instituts FPH (FBO), Revision 2022. Die Details finden Sie im Fortbildungsprogramm der FPH Offizin (FBP).

Ab dem Jahr 2023 erfolgt die Fortbildungskontrolle der Titel und Fähigkeitsausweise unter der Verantwortung der FPH Offizin ausschliesslich über die elektronischen Dossiers auf der Bildungsplattform FPH. Diese Kontrolle erfolgt automatisch, Sie müssen also nichts einreichen.

Siehe Art. 16 bis 19 der Fortbildungsordnung des Instituts FPH (FBO), Revision 2022.

Die kantonale Behörde beaufsichtigt die Personen, die auf ihrem Gebiet einen universitären Medizinalberuf in eigener beruflicher Verantwortung ausüben. Sie ergreift die notwendigen Massnahmen, um die Einhaltung der Berufspflichten durchzusetzen (Art. 41 MedBG), und die Fortbildungspflicht fällt in diesen Rahmen. 

Die FPH Offizin ist für die Kontrolle der Fortbildung des privatrechtlichen Fachapothekertitels und der folgenden Zusatzausbildungszertifikate zuständig:

Das Institut FPH ist für die Durchsetzung der Fortbildungsordnung des Instituts FPH (FBO), Revision 2022, verantwortlich und entscheidet über die Massnahmen, wenn eine Person ihrer Fortbildungspflicht nicht nachgekommen ist".

Die Fortbildungspflicht beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf den Erwerb des Titels oder des Zertifikats folgt.

Beispiel: Falls Sie den Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme im 2022 erlangt haben, dann sind Sie ab dem Jahr 2023 fortbildungspflichtig. 

Bildungsanbieter

FPH-Kreditpunkte für die Weiter- und/oder Fortbildung für Apotheker/innen in der Offizin werden nach einem Akkrediterungsprozess durch die FPH Offizin vergeben. Ein entsprechender Antrag ist auf der Bildungsplattform FPH einzureichen. 

Details finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Bildungsanbieter. Für Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@fphch.org.

Die Bildungsplattform erlaubt es Ihnen nicht, eine Durchführung mit Datum in der Vergangenheit zu erfassen. Sollte es doch einmal notwendig sein, so erfassen Sie eine Durchführung mit aktuellem Datum und informieren Sie uns per E-Mail unter info@fphch.org mit Angabe des zu korrigierenden Datums. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende erst nach der Korrektur hochgeladen werden dürfen.

Bitte melden Sie die Teilnehmenden direkt nach der Durchführung, spätestens innert zwei Wochen. Sobald die Teilnehmenden erfasst sind, wird die Umfrage zur Zufriedenheit verschickt. 

Ja, das Nachmelden einer/eines Teilnehmenden ist möglich. Bitte beachten Sie, dass die Angaben für die Fortbildungskontrolle der Apotheker/in genutzt werden. Sie sollten eine/einen Teilnehmenden spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres nachmelden.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@fphch.org mit Angabe der Nummer des Bildungsangebotes und Beschreibung des Fehlers.

Das Datum zur Gültigkeit bzw. Ablauf der Akkreditierung ist jeweils unter "Übersicht" eines Bildungsangebotes auf der Bildungsplattform FPH zu sehen! Bitte reakkreditieren Sie ihr Bildungsangebot unbedingt vor Ablauf dieses Datums.

Grundsätzlich definieren Sie als Bildungsanbieter die Zielgruppe für ein Bildungsangebot. Bitte beachten Sie jedoch die jeweiligen Hinweise in den entsprechenden Programmen. Angebote im Bereich der Pharmazeutischen Fachkompetenzen bzw. Rolle 1 der Weiterbildung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker in Offizinpharmazie könnten beispielsweise neben Apothekern auch Ärzte zum Zielpublikum haben, Fachfrau/mann Apotheke oder Drogist/innen hingegen nicht.

Die Gebühren finden Sie in der Gebührenordnung (GBO) unter der Ziffer 5.

Die Evaluationsbögen zur Zufriedenheit werden im Rahmen der Qualitätssicherung versendet. Das Ausfüllen basiert auf freiwilliger Basis und die Vergabe von FPH-Kreditpunkten ist nicht daran geknüpft, ob die Fragebögen beantwortet wurden.

Es müssen jeweils die Hauptreferenten eines Bildungsangebotes erfasst werden. Die Erfassung erfolgt einmalig. Der Referent kann anschliessend für verschiedene Bildungsangebote ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass der Referent die entsprechende Kompetenz für die Inhalte des entsprechenden Bildungsangebotes nachweisen kann.

Referenten für Bildungsangebote in "Pharmazeutischen Fachkompetenzen" (bspw. Rolle 1 der Weiterbildung zur Fachapothekerin/zum Fachapotheker in Offizinpharmazie) müssen Akademiker sein. Referenten für Bildungsangebote in "Ergänzenden Schlüsselkompetenzen" sind Fachspezialisten, auch ohne akademischen Hintergrund.

Der Antrag eines Bildungsangebotes oder eines Referenten wird in der Regel innert 2-3 Wochen von der Kommission der FPH Offizin geprüft. Sind Anpassungen notwendig, verlängert sich der Prozess.

Wurde ein Bildungsangebot akkreditiert, so ist eine Anpassung nicht mehr möglich. Wurde das Bildungsangebot überarbeitet, dann muss es erneut zur Akkreditierung eingereicht werden.

Im Prozess der Akkreditierung werden die Weiter- und Fortbildung, sowie verschiedene Programme unterschieden. Ist Ihr Angebot bspw. nur für die Fortbildung akkreditiert, so erscheint eine Teilnahme nicht im Weiterbildungsdossier einer/eines Teilnehmenden.

Zudem wird für die Weiterbildung das Bestehen eines Kompetenznachweises verlangt. Wird das Datum des Kompetenznachweises beim Hochladen der Teilnehmenden nicht erfasst, so erscheint auch hier eine Teilnahme nicht im Weiterbildungsdossier einer/eines Teilnehmenden, sondern ausschliesslich im Fortbildungsdossier.