Konsiliarapotheker/in für die ambulante Medikamentenverschreibung
Grundlagen und Reglemente
Das Fähigkeitsprogramm FPH Konsiliarapotheker/in für die ambulante Medikamentenverschreibung ermöglicht es den Apothekerinnen und Apothekern, sich das spezifische Wissen anzueignen, das benötigt wird um einen Qualitätszirkel Ärzte–Apotheker zu leiten, und führt zu einer besseren Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern im Gesundheitswesen (Ärzteschaft, Pflegepersonal usw.).
Anträge auf Vergabe des Fähigkeitsausweises FPH Konsiliarapotheker/in für die ambulante Medikamentenverschreibung werden mithilfe des untenstehenden Antragsformulars gestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Fähigkeitsprogramm FPH Konsiliarapotheker/in für die ambulante Medikamentenverschreibung.
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Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.