Impfen und Blutentnahme
Grundlagen und Reglemente
Hinweis: Alle impfenden Apothekerinnen und Apotheker müssen über eine kantonale Bewilligung zum Impfen verfügen und im Besitz eines gültigen SRC-anerkannten BLS AED Zertifikates sein (Gültigkeitsdauer 2 Jahre). Die Kontrolle obliegt den kantonalen Behörden. Weitere Auskünfte zu dieser Bewilligung sowie zu den geltenden Bedingungen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Kantons.
Der Antrag auf Vergabe des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme wird über die Bildungsplattform FPH gestellt.
Weitere Informationen finden Sie im Fähigkeitsprogramm FPH Impfen und Blutentnahme.
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Sekretariat FPH Offizin
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Aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir alle Anfragen zur FPH Offizin ausschliesslich schriftlich entgegen.