Impfen und Blutentnahme

In der Schweiz dürfen Impfungen und Blutentnahmen in der Apotheke durchgeführt werden. Mithilfe dieser Weiterbildung werden die entsprechenden Kompetenzen erworben.

Grundlagen und Reglemente

Schritt für Schritt zum Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme

Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme ist der Nachweis der geforderten akkreditierten Weiterbildungsmodule (siehe Schema) oder der entsprechenden universitären Ausbildungen zu erbringen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre, der BLS-AED- SRC- Komplettkurs nicht älter als 2 Jahre ab Kursdatum sein. 

Wurde im Rahmen des Studiums lediglich die Impfkompetenz erlangt, ist das Modul Injektions- und Blutentnahmetechniken separat nachzuweisen. 

Apotheker und Apothekerinnen mit eidgenössischem Diplom ab 2022 können mit der im Studium erworbenen Impfkompetenz grundsätzlich direkt eine kantonale Impfbewilligung beantragen.

FA Impfen und Blutentnahme

Der Antrag auf Vergabe des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme wird über die Bildungsplattform FPH gestellt. 

Die Fortbildungsperiode beginnt im Januar des Folgejahres nach Erlangung des Fähigkeitsausweises. Ab diesem Zeitpunkt ist der Fähigkeitsausweis auf der Bildungsplattform sichtbar und die geleistete Fortbildung wird dokumentiert.

Weitere Informationen finden Sie im Fähigkeitsprogramm FPH Impfen und Blutentnahme.

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