Medienmitteilung

Teilrevision des Weiterbildungsprogramms Offizinpharmazie: Mehr Flexibilität bei der Schlussprüfung ab 1. Januar 2026

Das teilrevidierte Weiterbildungsprogramm (WBP) «Fachapothekerin/Fachapotheker in Offizinpharmazie» tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Überarbeitung berücksichtigt das breite Bedürfnis der Apothekerschaft nach mehr Flexibilität beim Zeitpunkt der Schlussprüfung. Ab dem 1. Januar 2026 wird neu von der Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie (im Sinne der Schlussprüfung gem. MedBG) gesprochen.

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Flexibler Abschluss der Rolle 1

Neu können sich Weiterzubildende zur nächsten Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie anmelden, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • FPH-Punktesoll der Rolle 1 (1500 FPH-Punkte) gemäss Lernzielkatalog erreicht
  • Erforderliche Kompetenznachweise für Rolle 1 im Weiterbildungslogbuch dokumentiert
  • Anmeldefrist zur Prüfung wird eingehalten
  • Die ordentliche Weiterbildungsdauer von 5 Jahren wird nicht überschritten

    Das FPH-Punktesoll kann weiterhin durch Veranstaltungen, Praxisarbeiten und Selbststudium erreicht werden.

Voraussetzungen für die Titelerteilung

Der Antrag auf Titelerteilung «Fachapotheker/in in Offizinpharmazie» kann gestellt werden, sobald folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Nachweis der betreuten Offizintätigkeit von 584 Tagen
  • Mindestweiterbildungsdauer von 2 Jahren erreicht (gemäss Kapitel 4 WBP)
  • Maximale Weiterbildungsdauer von 5 Jahren wird eingehalten
    – bzw. 6 Jahre bei bewilligter Verlängerung (Kapitel 6.6.1.7 WBP)
  • Vollständige Dokumentation der Beurteilungsgespräche mit dem/der Weiterbildner/in (Kapitel 6.5 WBP)
  • Erfolgreich bestandene Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie (entspricht Abschluss Rolle 1)
  • Nachweise der Rollenabschlüsse 2 bis 7 liegen vor (gemäss 6.6.2 WBP)
  • Selbststudium beträgt maximal 40 Tage (2000 FPH-Punkte)

💡 Hinweise:

  • Die Fachapothekerprüfungen finden wie bisher zweimal im Jahr statt – im Frühling und im Herbst.
  • Während dem Prozess der Fachapothekerprüfung (Anmeldung/Anmeldeschluss bis zum Bestehen der Prüfung) können Sie weiter FPH-Punkte in den Rollen 2-7 sammeln.
  • Die Anmeldung zur Fachapothekerprüfung April 2026 ist ab dem 5. Januar 2026 über die Bildungsplattform der FPH Offizin möglich.
  • Bei einer aussergewöhnlich hohen Anzahl an Anmeldungen für die Fachapothekerprüfung April 2026 behalten wir uns vor, Teilnehmenden den Vorrang zu geben, die mit der Prüfung ihre Weiterbildung abschliessen. Dies gilt ebenfalls für Repetentinnen und Repetenten der Fachapothekerprüfung.
  • Die Gesamtkosten bleiben unverändert. Aus der bisherigen Tranche 2 wird die Gebühr für die Prüfung herausgerechnet und separat in Rechnung gestellt. Details entnehmen Sie der Gebührenordnung der FPH Offizin (gültig ab 1.1.2026) 

Die Teilrevision verbessert die Planbarkeit der Weiterbildung und ermöglicht Apothekerinnen und Apothekern in Weiterbildung die pharmazeutischen Kompetenzen früher im Rahmen der Fachapothekerprüfung Offizinpharmazie nachzuweisen – ohne dabei den hohen Qualitätsanspruch der Weiterbildung zu senken.

Details finden Sie im Weiterbildungsprogramm gültig ab 1. Januar 2026.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Sekretariat der FPH Offizin unter: wb-fp@fphch.org zur Verfügung.