Anerkennung von Bildungsangeboten für die Fortbildung in Offizinpharmazie
Ab dem 1. Januar 2025 können Sie Anträge auf Anerkennung von Bildungsangeboten für die Fortbildung als Sammelantrag bei uns einreichen. Die Gebühren werden pro Sammelantrag berechnet. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge auf Anerkennung von Bildungsangeboten für die Fortbildung (mit Ausnahme von SRC-anerkannten BLS-AED-Kursen) künftig kostenpflichtig sind.
Apothekerinnen und Apotheker können bei der FPH Offizin nicht akkreditierte Bildungsangebote für die Fortbildung vor oder nach der Durchführung für das entsprechende Kalenderjahr anerkennen lassen. Die Bearbeitung dieser Anträge erfordert immer eine individuelle Prüfung. Aus diesem Grund hat die FPH Offizin beschlossen, dass alle Anträge auf Anerkennung von Bildungsangeboten für die Fortbildung vor oder nach deren Durchführung gemäss Gebührenordnung (Punkt 3.2.1) kostenpflichtig sind. Ausschliesslich SRC-anerkannte BLS-AED-Kurse bleiben weiterhin kostenfrei.
Sie haben die Möglichkeit, entstehende Kosten zu optimieren, indem Sie Ihre Anträge zusammenfassen. Sollten Sie im Laufe eines Kalenderjahres an mehreren Bildungsangeboten teilnehmen, die nicht von der FPH Offizin akkreditiert sind, können Sie diese als Sammelantrag einreichen. Sammelanträge ermöglichen uns eine effizientere Bearbeitung. Mit der Gebührenberechnung pro Sammelantrag tragen wir diesem Vorteil Rechnung.
Das Antragsformular für die Anerkennung von Bildungsangeboten für die Fortbildung in Offizinpharmazie finden Sie mit folgendem Link: Anerkennung von Bildungsangeboten vor oder nach der Durchführung.
Hinweis: Wir bitten Sie, bei Ihren Anträgen an die FPH Offizin grundsätzlich die aktuellen Versionen der Formulare zu verwenden. Diese finden Sie auf unserer Website: https://fphch.org/ > Fortbildung > Antragsformulare.