Allgemeine Fortbildung: NEU jährlich bis zu 50 FPH-Kreditpunkte für Berufspolitische Veranstaltungen
Ab dem Jahr 2025 werden gemäss Fortbildungsprogramm der FPH Offizin bis zu 50 FPH-Kreditpunkte für Berufspolitische Veranstaltungen an die jährliche Fortbildung für Apotheker/innen mit einem Fachtitel FPH in Offizinpharmazie angerechnet.
Nach der letzten Überarbeitung des Fortbildungsprogramms in Offizinpharmazie im Jahr 2023 wurde nun eine weitere Anpassung ins Programm eingearbeitet: Ab dem Jahr 2025 werden bis zu 50 FPH-Kreditpunkte für Berufspolitische Veranstaltungen an die jährliche Fortbildung angerechnet. Bisher wurden maximal 25 FPH-Kreditpunkte in der Fortbildungskontrolle berücksichtigt.
Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, ihre beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch lebenslange Fortbildung zu vertiefen, zu erweitern und zu verbessern, wie es für die kompetente Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist. Die FPH Offizin empfiehlt einen minimalen Umfang der Fortbildung von 200 FPH-Kreditpunkte kollektives Lernen pro Kalenderjahr im Sinne einer Best Practice für alle Apothekerinnen und Apotheker. Bei Fragen zu den kantonalen Anforderungen an die Fortbildungspflicht wenden Sie sich bitte an Ihre Kantonsapothekerin oder Ihren Kantonsapotheker (oder die beauftragte Stelle).
Für Apothekerinnen und Apotheker mit Fachtitel FPH in Offizinpharmazie (privatrechtlicher Weiterbildungstitel) sind die Vorgaben des Fortbildungsprogramms in Offizinpharmazie bindend. Die Bestimmungen zur Gewichtung der Fortbildungsinhalte (Vergabe von FPH-Kreditpunkten) ergeben sich aus Anhang II des Fortbildungsprogramms.
Im Jahr 2024 revidierte Version des Fortbildungsprogramms (gültig ab 1. Januar 2025): Fortbildungsprogramm in Offizinpharmazie
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an fb-fc@fphch.org. Wir sind gerne für Sie da.
Freundliche Grüsse
Sekretariat FPH Offizin